Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Fluminate
Zuletzt aktualisiert: 04.03.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Luis Rabnaus
Geschäftsbezeichnung: Fluminate
Hauptstraße 4
35410 Hungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Fluminate erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Fluminate mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Fluminate ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Fluminate auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Fluminate richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) Fluminate erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fluminate dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Fluminate zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Fluminate bleibt der Vergütungsanspruch von Fluminate unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Fluminate nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Fluminate zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Fluminate in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Fluminate ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Fluminate in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Fluminate garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die von Fluminate bereitgestellten Reportings mindestens einmal wöchentlich abzurufen.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, binnen 7 Tagen nach Erhalt eines durch Fluminate übermittelten Leads zu diesem Feedback zu erteilen.
(11) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Fluminate erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Fluminate ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Fluminate kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Fluminate kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Fluminate nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Fluminate berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Fluminate gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Fluminate hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Fluminate und dem Kunden erfolgt ausschließlich schriftlich.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Fluminate im Rahmen der Angebote angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Vergütung für die Leistungen von Fluminate erfolgt wahlweise auf Basis eines monatlichen Fixbetrags oder in Form einer erfolgsabhängigen Vermittlungsprovision. Die jeweils konkrete Vergütungsstruktur sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuell unterbreiteten Angebot.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein von Fluminate benanntes Konto. Ein Einzug mittels SEPA-Lastschriftverfahren wird nicht angeboten.
(4) Fluminate stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der geschuldete Betrag binnen drei Werktagen nach entsprechender Zahlungsaufforderung auszugleichen. Fluminate ist berechtigt, etwaige durch den Zahlungsverzug entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen..
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann im Einzelfall im Rahmen des individuellen Angebots vorgesehen werden, dass der Vertrag bei vorzeitiger Besetzung der ausgeschriebenen Position vorzeitig endet. Ein Anspruch hierauf besteht nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Fluminate beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Fluminate eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Fluminate vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Fluminate sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Fluminate in Verzug, ist Fluminate berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Fluminate wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Fluminate wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Fluminate ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Fluminate gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Fluminate unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während der Vertragsdurchführung werden unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen durch Fluminate preisgegeben. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Fluminate ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen und Inhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Fluminate bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Social-Media-Profile
(1) Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login-Daten zu Social-Media-Profilen werden ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten Dienstleistung relevanten Daten ist für Fluminate untersagt.
(2) Sämtliche Maßnahmen, welche Fluminate über die Profile des Kunden durchführt, werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen freigegeben. Die Wahrung der Wünsche des Auftraggebers hat für Fluminate höchste Priorität.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Fluminate hält an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von Fluminate veröffentlicht werden (z.B. auf LinkedIn oder auf passwortgeschützten Plattformen) ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von Fluminate nicht gestattet.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Fluminate erstellten Inhalten, welches zeitlich unbegrenzt gilt; dieses gilt insbesondere für im Rahmen der Vertragsdurchführung individuell erstellte Texte und weitere Leistungsergebnisse, die Teil der individuellen Leistungsbeschreibung sind.
(3) Die Überlassung von Rohfassungen und Entwürfen wird von Fluminate nicht geschuldet.
(4) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Fluminate nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Fluminate über.
(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(7) Zugänge und Logins zu Onlineplattformen, Programmen und Inhalten von Fluminate werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und lediglich für den Inhaber überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten. Eine Weitergabe an Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist möglich, muss aber von Fluminate ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und von diesem schriftlich bestätigt werden.
(8) Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch Fluminate und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
§ 13 Haftung
(1) Fluminate haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fluminate nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Fluminate nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Fluminate überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Fluminate insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 14 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Fluminate gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Fluminate maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Fluminate. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Fluminate und dem Kunden ist der Sitz von Fluminate (derzeit Hungen).